Eigentlich schon, normal ist die U-Haft auf 6 Monate begrenzt glaube und kann dann nur unter Voraussetzungen die sehr hoch sind auf 1 Jahr gehen. So steht es ebenfalls bei Google und es gab da 2007 auch mal ein Urteil vom BGH.
Aber sieh es positiv im Falle einer Verurteilung die bei 5 Jahren liegt ist es alles schon abgedeckt, weil U-Haft bei einer Freiheitsstrafe mit eingeht. Würden die nur 3 Jahre bekommen und hätten 5 Jahre in U-Haft gesteckt, gäbe es vlt. sogar die Chance auf Haftentschädigung.




Zitieren